Industriegewerkschaft Berbau, Chemie, Energie
 
 

Auszug aus der Satzung §27

Der Ortsgruppenvorstand wird für die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt, und besteht in der Regel aus dem/der

- Vorsitzenden
- stellvertreteden Vorsitzenden
- Kassierer/-in
- Bildungsobmann/
   Bildungsobfrau
- Schriftführer/-in
- Jugendleiter/-in
  und mindestens
  3 Beisitzern/Beisitzerinen

Desweiteren werden
3 Kassenrevisoren/-revisorinen
gewäht, die nicht Mitglied des
Ortsgruppenvorstandes sein dürfen.

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