Der Ortsgruppenvorstand wird für die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt, und besteht in der Regel aus dem/der
- Vorsitzenden
- stellvertreteden Vorsitzenden
- Kassierer/-in
- Bildungsobmann/
Bildungsobfrau
- Schriftführer/-in
- Jugendleiter/-in
und mindestens
3 Beisitzern/Beisitzerinen
Desweiteren werden
3 Kassenrevisoren/-revisorinen
gewäht, die nicht Mitglied des
Ortsgruppenvorstandes sein dürfen.